Förderung des Siedlungs- und Wohnungswesens im Sinne der Schaffung und des Erhaltens von Eigenheimen und Siedlungshäusern, der Familienvor-
und -versorgung.
Der Verein ist überparteilich, sine Tätigkeit ist gemeinnützig und im Sinne der BAO nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Inhalt:
- Interessensvertretung aller Siedler, Hausbauer, Eigenheim-, Seeparzellen- und Gartenbesitzer.
- Förderung und Unterstützung aller Maßnahmen, die
- Zur Schaffung und Erhaltung familiengerechter Eigenheime
- Des Umweltschutzes als Voraussetzung für gesundes Wohnen
- Der Sicherheit in Wohn- und Siedlungsgebieten
- Zur Erwirkung von Erleichterungen und Begünstigungen aller Art
- Und Tätigkeiten auf gesundheitlichem, sozialem und kulturellem Gebiet
- Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der Vereinstätigkeit, sowie zu allgemeinen wie auch fachlichen und rechtlichen
Informationen.
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder auf allen Gebieten des Siedlungswesens, des Gartenbaues und im Verkehr mit Ämtern, Behörden
und Körperschaften.
Direkter Tätigkeitsumfang:
- Ideelle und praktische Vereinstätigkeiten
- Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden und Organisationen, im Besonderen mit dem Bürgermeister, dem Gemeindeamt, der Bezirks- und
Landesdienststellen.
- Vermittlung bei Ämtern und Behörden.
- Abhaltung von Versammlungen und Vorträgen, Kursen und Seminaren.
- Beratung in allen Fragen der Gartenpflege und –gestaltung, umweltschonende Düngung und Schädlingsbekämpfung.
- Information der Mitglieder durch Zeitungen (Verandszeitung oder Entlehnung) und neue Medien
- Information über günstige Beschaffung von Bedarfsartikel zur Gartenbewirtschaftung
- Gewährung von Rechtsberatung in Siedlerangelegenheiten
- Günstige Versicherungen für diverse Bereiche
- Durchführung von Festen, Ausflügen und Exkursionen.
- Geräteverleih
Die Mitgliedschaft beim Gartenbau- und Siedlerverein ist gleichzeitig
Mitgliedschaft beim Österreichischen Siedlerverband.
§2: Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des Siedlungs- und Wohnungswesens der Familien und Gesundheitsfürsorge. Der Verein ist überparteilich,
seine Tätigkeit ist gemeinnützig im Sinne des BAOund nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er ist die Interessensvertretung aller Siedler, Häuselbauer, Eigenheim-, Seeparzellen- und
Gartenbesitzer.
§5: Erwerb der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen (fördernde) Mitglieder entscheidet der Vorstand nach Antrag des Werbers. Die
Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
§6: Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch den freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch den
Tod.
Der Austritt kann nur mit 31. 12. eines Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens zwei Monate vorher schriftlich angezeigt
werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst mit dem nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgebend.
§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Rechte der Mitglieder
- Sämtliche Mitglieder haben das Recht, sich im Rahmen des Vereinszweckes der bestehenden Vereinseinrichtungen zu bedienen und an den
Veranstaltungen teilzunehmen.
- Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und Ehrenmitgliedern
zu.
- Außerordentliche Mitglieder können an der Generalversammlung mit beratender Stimme teilnehmen, haben aber jedoch weder aktives noch
passives Wahlrecht.
(2) Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und
der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Statuten und Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
- Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von
der Generealversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
- Die Höhe und die Fälligkeit der laufenden Beiträge und sonstigen Zahlungen für die Mitglieder werden von der Generalversammlung
beschlossen.
§8 Vereinsorgane
- Generalversammlung (§§ 9 und 10)
- Vereinsvorstand (§§ 11 bis 13)
- Rechnungsprüfer ( § 14)
- Schiedsgericht ( § 15)
Die eingereichten und amtlich gültigen Statuten können im Vereinslokal eingesehen werden oder schriftlich bestellt werden. Sie werden in
Kopie zugesandt.