Gartenbau und Siedlerverein Perchtoldsdorf
Gartenbau und Siedlerverein Perchtoldsdorf

Der Verein

Vereinsziele

Förderung des Siedlungs- und Wohnungswesens im Sinne der Schaffung und des Erhaltens von Eigenheimen und Siedlungshäusern, der Familienvor- und -versorgung.

 

Der Verein ist überparteilich, sine Tätigkeit ist gemeinnützig und im Sinne der BAO nicht auf Gewinn ausgerichtet.

 

 

Inhalt:

  1. Interessensvertretung aller Siedler, Hausbauer, Eigenheim-, Seeparzellen- und Gartenbesitzer.
  2. Förderung und Unterstützung aller Maßnahmen, die
    • Zur Schaffung und Erhaltung familiengerechter Eigenheime
    • Des Umweltschutzes als Voraussetzung für gesundes Wohnen
    • Der Sicherheit in Wohn- und Siedlungsgebieten
    • Zur Erwirkung von Erleichterungen und Begünstigungen aller Art
    • Und Tätigkeiten auf gesundheitlichem, sozialem und kulturellem Gebiet
  3. Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der Vereinstätigkeit, sowie zu allgemeinen wie auch fachlichen und rechtlichen Informationen.
  4. Beratung und Unterstützung der Mitglieder auf allen Gebieten des Siedlungswesens, des Gartenbaues und im Verkehr mit Ämtern, Behörden und Körperschaften.

Direkter   Tätigkeitsumfang:

  1. Ideelle und praktische Vereinstätigkeiten
  2. Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden und Organisationen, im Besonderen mit dem Bürgermeister, dem Gemeindeamt, der Bezirks- und Landesdienststellen.
  3. Vermittlung bei Ämtern und Behörden.
  4. Abhaltung von Versammlungen und Vorträgen, Kursen und Seminaren.
  5. Beratung in allen Fragen der Gartenpflege und –gestaltung, umweltschonende Düngung und Schädlingsbekämpfung.
  6. Information der Mitglieder durch Zeitungen (Verandszeitung oder Entlehnung) und neue Medien
  7. Information über günstige Beschaffung von Bedarfsartikel zur Gartenbewirtschaftung
  8. Gewährung von Rechtsberatung in Siedlerangelegenheiten
  9. Günstige Versicherungen für diverse Bereiche
  10. Durchführung von Festen, Ausflügen und Exkursionen.
  11. Geräteverleih

Die Mitgliedschaft beim Gartenbau- und Siedlerverein ist gleichzeitig Mitgliedschaft beim Österreichischen Siedlerverband.

Die Statuten - Auszug                  aus Oktober 2022

 

§2: Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des Siedlungs- und Wohnungswesens der Familien und Gesundheitsfürsorge. Der Verein ist überparteilich, seine Tätigkeit ist gemeinnützig im Sinne des BAOund nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er ist die Interessensvertretung aller Siedler, Häuselbauer, Eigenheim-, Seeparzellen- und Gartenbesitzer.

 

§5: Erwerb der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen (fördernde) Mitglieder entscheidet der Vorstand nach Antrag des Werbers. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

 

§6: Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch den freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch den Tod.

Der Austritt kann nur mit 31. 12. eines Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens zwei Monate vorher schriftlich angezeigt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst mit dem nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgebend.

 

§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Rechte der Mitglieder

  1. Sämtliche Mitglieder haben das Recht, sich im Rahmen des Vereinszweckes der bestehenden Vereinseinrichtungen zu bedienen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.
  2. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu.
  3. Außerordentliche Mitglieder können an der Generalversammlung mit beratender Stimme teilnehmen, haben aber jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht.

(2) Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Statuten und Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
  2. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generealversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
  3. Die Höhe und die Fälligkeit der laufenden Beiträge und sonstigen Zahlungen für die Mitglieder werden von der Generalversammlung beschlossen.

 

§8 Vereinsorgane

  1. Generalversammlung (§§ 9 und 10)
  2. Vereinsvorstand   (§§ 11 bis 13)
  3. Rechnungsprüfer ( § 14)
  4. Schiedsgericht   ( § 15)

 

Die eingereichten und amtlich gültigen Statuten können im Vereinslokal eingesehen werden oder schriftlich bestellt werden. Sie werden in Kopie zugesandt.

                       

 

Aktuelles

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